Anfrage

Wissenswertes

Das Vertretungsrecht aller Rechtsanwält:innen und Rechtsanwaltsanwärter:innen unserer Kanzlei erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten. Alle Rechtsanwält:innen und Rechtsanwaltsanwärter:innen unserer Kanzlei sind Mitglieder der Tiroler Rechtsanwaltskammer. Alle Rechtsanwält:innen sind zudem Mitglieder des Treuhandbuchs der Tiroler Rechtsanwaltskammer.

Es gelten nachstehende Gebühren- und Berufsordnungen:

  • Rechtsanwaltsordnung (RAO)
  • Richtlinie für die Berufsausübung (RL-BA)
  • Richtlinie für die Ausbildung von Rechtsanwaltsanwärtern (RL-RAA)
  • Rechtsanwaltsprüfungsgesetz (RAPG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
  • Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG)
  • Allgemeine Honorarkriterien für Rechtsanwälte (AHK)
  • Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (DSt)

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (ÖRAK): www.oerak.at

Verschwiegenheit

Als Rechtsanwält:innen sind wir Dritten gegenüber zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen von anderen keine Aufträge annehmen, die zu den übernommenen Rechtsfällen unserer Mandantschaft im Widerspruch stehen.

Die Verschwiegenheit ist gesetzlich geschützt, sodass volle Vertraulichkeit gewährleistet ist.

Honorar

Nachstehende Berechnungsarten sind für die an sich der freien vertraglichen Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandantschaft unterliegende Honorarvereinbarung für die Leistung des Rechtsanwaltes üblich, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und der angefallenen Barauslagen:

  • Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK): abhängig vom Streitwert (also dem betriebenen Anspruch) ist genau festgelegt, in welcher Höhe sich jede einzelne Leistung (zB. Brief, Telefonat, Verhandlung) unabhängig vom Zeitaufwand berechnet; gilt als vereinbart, wenn keine gesonderte Vereinbarung über Stunden- oder Pauschalhonorar getroffen wird.
  • Stundenhonorar / Honorar auf Zeitbasis: unabhängig vom Streitwert wird die erbrachte Leistung zu dem fix vereinbarten Stundensatz nach dem tatsächlichen Zeitaufwand verrechnet; muss gesondert vereinbart werden.
  • Pauschalhonorar: unabhängig von Streitwert und unabhängig vom tatsächlich erbrachten Zeitaufwand wird eine fixe Pauschale vereinbart (üblich z.B. bei Kaufverträgen); muss gesondert vereinbart werden.

Weitere Informationen:

Informationsbroschüre der ÖRAK zum Thema Rechtsanwaltshonorar "Mein Recht ist kostbar"

 

Anschrift

Erlerstraße 4 / 3. Stock
A-6020 Innsbruck
Österreich
Telefon +43 512 585433
Fax +43 512 585433-33

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Öffnungszeiten

Telefonisch sind wir für Sie:
von Mo bis Do von 8-12 und von 15-17 Uhr
sowie am Fr von 8-12 Uhr erreichbar.

Termine nach Vereinbarung

Verschwiegenheit

Als Rechtsanwälte/-innen sind wir Dritten gegenüber zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Wir dürfen von anderen keine Aufträge annehmen, die zu den Rechtsfällen unserer Mandanten im Widerspruch stehen.

Mein Recht ist kostbar

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