In seiner jüngsten Veröffentlichung beschäftigt sich unser Kanzleipartner Rechtsanwalt MMag. Demetz mit der Frage, ob der Prozess eines Arbeitnehmers auf Übermittlung von Lohnabrechnungen nach der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Dienstgebers gegen diesen oder den Masseverwalter fortzusetzen ist.
mehr dazu
Laut einem (nicht rechtskräftigen) Urteil des Handelsgerichtes Wien ist der in vielen Versicherungsbedingungen vereinbarte Risikoausschluss, mit dem Rechtsschutzversicherungen die Versicherungsdeckung für coronabedingte Rechtsstreitigkeiten abgelehnt haben, unwirksam.
Die langwierige und aufreibende Korrespondenz mit dem Reiseveranstalter, die Flut an divergierenden Informationen im World Wide Web sowie die vielen gesetzlichen (in- und ausländischen) Bestimmungen bringen so manchen Verbraucher zum Verzweifeln, sodass am Ende immer noch die Frage offen bleibt: „(Wie) Bekomme ich mein Geld zurück?“
Erlerstraße 4 / 3. Stock A-6020 InnsbruckÖsterreichTelefon +43 512 585433 Fax +43 512 585433-33
email
Telefonisch sind wir für Sie:von Mo bis Do von 8-12 und von 15-17 Uhrsowie am Fr von 8-12 Uhr erreichbar.
Termine nach Vereinbarung
Als Rechtsanwälte/-innen sind wir Dritten gegenüber zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Wir dürfen von anderen keine Aufträge annehmen, die zu den Rechtsfällen unserer Mandanten im Widerspruch stehen.
Los
König - Ermacora - Klotz & Partner - Rechtsanwälte ImpressumSitemapLinksammlungDatenschutzAGB